Zu Altholz A I bis A III gehören naturbelassenes sowie verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Holz ohne gefährliche Holzschutzmittel, z. B. Paletten, Möbel, Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Dielen, Bretter, Spanplatten, Sperrholz, Türen, Deckenpaneele und Zierbalken aus Haushalten, Renovierungen, Entrümpelungen und Innenausbau. Kleine Metallbeschläge sind zulässig und werden bei der Aufbereitung entfernt.